Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen der Ordercube GmbH

I. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden geltenden Fassung regeln die Vertragsbeziehung zwischen uns und Personen, die unsere Produkte bestellen („Kunden“). Der Kunde und wir werden gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet.

2. Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien bestehen nicht. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung; dies gilt auch dann, wenn wir den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprechen.

3. Im Einzelfall zwischen den Vertragsparteien schriftlich getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) sowie der zwischen den Parteien getroffene Kauf- oder Mietvertrag haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen.

4. Unsere Angebote richten sich nur an gewerbliche Abnehmer. Wir schließen keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB und werden diese nicht beliefern.

II. Angebot und Vertragsschluss

1. Wir bieten je nach Paket die Lieferung von Hardware mit Firmware und Zubehör („Ordercubes“) mit den im Vertrag beschriebenen technischen Spezifikationen sowie den Zugriff auf unsere Standardsoftware über eine App („Software“ / „App“) an. Ebenso bieten wir eine Schnittstelle an, mit der der Kunde mit seinem Abrechnungssystem auf die Software zugreifen kann. Für die Einbindung der Schnittstelle ist ausschließlich der Kunde und/oder dessen Dienstleister für das Abrechnungssystem verantwortlich.

2. Die in Katalogen, Anzeigen und Internetseiten enthaltenen Angaben sind freibleibend und unverbindlich und stellen kein Angebot von uns dar.

3. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages über die vom Kunden bestellten Ordercubes dar.

4. Der Kunde ist 14 Tage ab Eingang seiner Bestellung bei uns an diese gebunden.

5. Ein Vertrag zwischen uns und dem Kunden über die bestellten Ordercubes kommt erst dann zustande, wenn wir binnen zwei Wochen nach Eingang der Bestellung, die Bestellung durch eine E-Mail oder per Telefax oder Post an den Kunden oder durch Zusendung der bestellten Ordercubes innerhalb der gleichen Frist annehmen.6. Sofern wir Kunden ein Angebot zusenden, ist dies freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir dies ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.

III. Leistungsumfang

1. Der Kunde erhält die Anzahl der Ordercubes einschließlich der erforderlichen App-Lizenz zur Nutzung der Software gemäß Ziffer XI. Die Betriebssoftware ist in ausführbarer Form (Objektcode) auf den Ordercubes installiert.

2. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Paket. Der Kunde erhält ausweislich des jeweiligen Angebots zusätzlich zum Beispiel auch Bluetooth Beacons, konfigurierte Endgeräte, Ladestationen, Erklär-Flyer für Gäste und Support Leistungen.

3. Der Kunde erhält an der auf den Ordercubes installierten Betriebssoftware das einfache (nicht ausschließliche) Recht, diese auf Dauer als Bestandteil der im Vertrag bezeichneten Ordercubes zu nutzen.

4. Die Zurverfügungstellung umfasst zusätzlich Cloud-Dienste zur Verarbeitung von Daten in Rechenzentren („Cloud-Service“). Wir werden sicherstellen, dass die Cloud-Dienste die im jeweiligen Vertrag aufgeführten Anforderungen, insbesondere hinsichtlich Verfügbarkeit, technischer Anforderungen, Datensicherheit und Leistung, erfüllen.

5. Aufstellung, Installation oder Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft sind nur dann Gegenstand des Vertrags, wenn dies explizit geregelt wird. Auf Wunsch des Kunden werden zusätzliche Leistungen (Beratung, Einweisung, Inhouse-Schulung) gegen Zahlung der in Ziffer IV. genannten Vergütung erbracht.

6. An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Kunde darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, diese ganz oder teilweise zu bearbeiten, abzuwandeln oder anderweitig umzugestalten. Dem Kunden ist es ferner untersagt, die Hardware, insbesondere Ordercubes, Ladestationen und/oder Bluetooth Beacons zurück zu entwickeln („Reverse Engineering“), es sei denn, der Kunde ist hierzu nach einschlägigem zwingenden Urheberrecht berechtigt.

IV. Preise

1. Unsere Preise gelten ab Werk ohne Verpackung, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Diese werden wir in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausweisen.

2. Inhouse-Schulungen werden pro Stunde nach dem jeweils geltenden Stundensatz zuzüglich der angefallenen Fahrtkosten (0,30 Euro pro Kilometer) abgerechnet. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.

3. Die aktuellen Preise für alle Leistungen senden wir Ihnen auf Wunsch zu. Alle Preise in unseren Angeboten und Preislisten verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (19%).

4. Sofern wir dem Kunden Sonderkonditionen in Form von Rabatten einräumen, werden diese nur dann gewährt, wenn wir den Kunden als „Case Study“ in diversen Werbekanälen verwenden können. In diesem Rahmen muss der Kunde ein Interview mit dem Geschäftsführer ermöglichen und einige Bildaufnahmen des Lokals mit aufgestellten Ordercubes für Werbezwecke zur Verfügung stellen. Der Kunde räumt uns die hierfür erforderlichen Rechte, insbesondere Nutzungsrechte an den Bildern und Marken, ein. Ebenso muss der Kunde sich damit einverstanden erklären, dass sein Profilfoto auf der Webseite ggf. auch mit Zitaten auf der Webseite veröffentlicht wird. Hierzu ist eine gesonderte datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung des Interviewten zu unterzeichnen.

5. Der Kunde muss in einem Zustand zurück gewähren, der für die Abnutzung des normalen Gebrauchs erwartet werden darf. Wenn der Kunde die gemieteten Ordercubes nach Ablauf der Vertragslaufzeit nicht in einem solchen Zustand zurückgibt, die Ordercubes defekt oder über den normalen Gebrauch abgenutzt sind, werden wir die durch Ersatz oder Reparatur der Ordercubes entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung stellen.

V. Zahlungsbedingungen

1. Die einmalige Gebühr ist unmittelbar mit Vertragsschluss netto (ohne Abzug) fällig und die Ordercubes werden erst nach Zahlungseingang(Vorkasse) geliefert, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein ausdrückliches anderes Zahlungsziel (z.B. Ratenzahlung) ergibt. Die monatlichen Gebühren sind jeweils zum 1. des jeweiligen Monats im Voraus netto (ohne Abzug) zu zahlen.

2. Im Fall einer vereinbarten Ratenzahlung sind 50 % des Gesamtbetrages als Vorkasse sofort ohne Abzug fällig. Die übrigen 50 % des Gesamtbetrages werden so dann 5 Tage vor Lieferung an den Kunden fällig.

3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

4. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Sofern wir dem Kunden einen Rabatt eingeräumt haben und der Kunde trotz Erhalt unserer Zahlungserinnerung nicht binnen 7 Tagen die Zahlung ausgleicht, entfällt der ihm angebotene Rabatt.

5. Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

VI. Lieferung der Ordercubes

1. Wir teilen in unserem Angebot mit, wie viele Wochen nach Zahlungseingang die Lieferung erwartet werden kann. Dabei handelt es sich nicht um einen verbindlichen Liefertermin, sondern einen geschätzten Lieferzeitraum, der an die Verfügbarkeiten der Ordercubes gebunden ist.

2. Wenn der Kunde infolge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, den Fortfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist.

3. Ebenso haften wir dem Kunden gegenüber bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn dieser auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Unsere Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht.

4. Für den Fall, dass ein von uns zu vertretender Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.

5. Ansonsten kann der Kunde im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs für jede vollendete Woche des Verzugs eine pauschalierte Entschädigung i.H.v. 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes, geltend machen.

6. Eine weitergehende Haftung für einen von uns zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Kunden, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, bleiben unberührt.

7. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

8. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Kunde Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

VII. Gefahrübergang, Versand, Verpackung

1. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Kunden. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Kunden zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung – gehen zu Lasten des Kunden.

2. Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

3. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

4. Jede Lieferung wird durch eine Transportversicherung abgesichert.

VIII. Ordercube Paket „ECO“

1. Der Kunde schließt im Paket „ECO“ einen Mietvertrag zur Nutzung der Ordercubes mit uns.

2. Der Kunde hat die Ordercubes mit der gebotenen Sorgfalt zu benutzen. Die Ordercubes bleiben zu jeder Zeit in unserem Eigentum.

3. Der Mietvertrag hat im Paket „ECO“ eine Mindestlaufzeit von 12 Monate.

4. Der Mietvertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit jeweils automatisch um 12 Monate, wenn der Mietvertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.

5. Der Mietvertrag ist einen Monat zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. der dann jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich oder in Textform kündbar.

6. Ordercube behält sich vor, den Zugang zur Software für den Kunden zu sperren und die sofortige Rückgabe der Ordercubes zu verlangen, wenn dieser mit der Zahlung einer Rate in Verzug ist und auch nach erfolgter Mahnung die Rate nicht binnen 14 Tagen begleicht.

IX. Ordercube Paket „SMART“

1. Der Kunde erwirbt im Paket „SMART“ Eigentum an den Ordercubes und schließt zur Nutzung einen Lizenzvertrag mit uns.

2. Der Lizenzvertrag hat im Paket „SMART“ eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

3. Der Kunde leistet im Paket „SMART“ eine einmalige Zahlung pro Ordercube, welche im jeweiligen Angebot festgelegt ist.

4. Der Lizenzvertrag  verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit jeweils automatisch um 12 Monate, wenn der Mietvertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.

5. Der Mietvertrag ist einen Monat zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. der dann jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich oder in Textform kündbar.

6. Ordercube GmbH behält sich vor, den Zugang zur Software für den Kunden zu sperren und die sofortige Rückgabe der Ordercubes zu verlangen, wenn dieser mit der Zahlung einer Rate in Verzug ist und auch nach erfolgter Mahnung die Rate nicht binnen 14 Tagen begleicht.

X. Erwerb gebrauchter Ordercubes

1. Erwirbt der Kunde wirksam von einem Dritten gebrauchte Ordercubes, so fallen für die Lizenzierung der Ordercubes eine Gebühr pro Monat pro Ordercube an, welche im jeweiligen Angebot festgelegt ist.

2. Der Lizenzvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

3. Der Lizenzvertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit jeweils automatisch um 12 Monate, wenn der Mietvertrag nicht fristgerecht gekündigt wird. 

4. Der Lizenzvertrag ist einen Monat zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. der dann jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich oder in Textform kündbar. 

XI. Zahlungsverzug, Folgen des Zahlungsverzuges

1. Wir behalten uns das Recht vor, im Falle eines Verzuges von mindestens zwei (2) Monatsraten die Ordercubes zu deaktivieren und somit die Nutzungsmöglichkeit durch den Kunden vorübergehend einzuschränken..

2. Der Kunde bleibt auch im Falle einer Deaktivierung der Ordercubes verpflichtet, die monatlichen Lizenzgebühren zu entrichten.

3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Deaktivierung unberührt.

4. Ein wichtiger Grund zur fristlosen, außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit mindestens zwei (2) Monatsraten im Verzug ist.

5. Im Falle der durch uns ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund, die der Kunde zu vertreten hat, sind wir berechtigt, Schadensersatz in Höhe des entgangenen Gewinns zu verlangen.

XII. Software

1. Wir stellen den Kunden die Software und folgende Updates über eine Plattform wie Apple App Store, Google Play und der Ordercube Web App mit den jeweils aktuell zur Verfügung stehenden Funktionen zum Download und zur Installation bereit. („App“). Sofern der Kunde mit seinen Systemen über eine Schnittstelle auf die Software zugreifen möchte, haften wir nicht für Schäden, die auf einer fehlerhaften Einbindung durch den Kunden oder seinen Dienstleister beruhen.

2. Die Nutzung der App erfordert eine Registrierung und die Zustimmung zu der Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung finden Sie hier https://ordercube.de/datenschutz

3. Mit der Registrierung räumen wir dem Kunden einfache, nicht unterlizensierbare Nutzungsrechte für die App ab Download für die Zeit des Vertragsverhältnisses ein. Die Nutzungsrechte sind auf die Verwendung der App gemäß diesen Nutzungsbedingungen zu eigenen Zwecken im Betrieb des Kunden im Zusammenhang mit den Ordercubes beschränkt.

4. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unter den folgenden auflösenden Bedingungen: (i) der Kunde erkennt unsere Urheberschaft an und verändert oder beseitigt insbesondere keine Urheberschafts-Vermerke; (ii) der Kunde verändert und/oder dekompiliert die App nicht (die in §§ 69d und 69e UrhG enthaltenen Befugnisse des Kunden bleiben hiervon unberührt). Dem Kunden ist es ferner untersagt, die Software zurück zu entwickeln („Reverse Engineering“), es sei denn, der Kunde ist hierzu nach einschlägigem zwingenden Urheberrecht berechtigt.

5. Einige der Funktionen der App benötigen eine Verbindung mit unserem System („Backend“) über das Internet. Wir gewährleisten eine Verfügbarkeit von 95 % im Jahresdurchschnitt. Mindestens sieben (7) Tage im Voraus angekündigte Wartungen (max. 5 Std./Woche im Jahresdurchschnitt) werden hierbei nicht angerechnet. Wir bemühen uns, Wartungen in Zeitfenstern auszuführen, in denen die App nur selten verwendet wird.

6. Wir stellen dem Kunden die App zur bestimmungsgemäßen Nutzung auf einem hierfür unterstützten Endgerät zur Verfügung. Die unterstützten Endgeräte bzw. die Mindestanforderungen an die Endgeräte sind in den jeweils aktuellen Produktbeschreibungen, die die Kunden auf unserer Webseite finden, genannt.

7. Für die Benutzung der App sind die vorgegebenen System- und Softwarevoraussetzungen der Produktbeschreibungen in der jeweilig aktuellen Form einzuhalten. Softwareprogramme sowie Services dritter Hersteller, mit denen die App zusammenwirken soll, dürfen nur nach unserer Freigabe verwendet werden. Die Einhaltung der Systemvoraussetzungen liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden. Fragen zur Interoperabilität sind an uns weiterzuleiten.

8. Für die ordnungsgemäße Nutzung der App legt Ordercube für den Kunden einen Nutzer-Account an und übermittelt die erforderlichen Daten nach Versand der Ordercubes an den Kunden. Der Kunde kann den Nutzer-Account im Anschluss selbst verwalten. Die Nutzung darf nur zu den vertragsgemäßen Zwecken verwendet werden. Eine Übergabe des Nutzer-Accounts an Dritte ist nicht gestattet.

9. Wir können einen Nutzer-Account sperren, wenn Hinweise darauf bestehen, dass der Nutzer-Account unautorisiert verwendet wurde und/oder es unternommen oder versucht wird, von dem Nutzer-Account aus einen unautorisierten Zugang zu der App oder den dahinterliegenden Systemen zu erlangen („Hacking“). Wir werden in einem solchen Fall den betreffenden Kunden umgehend benachrichtigen und ihm den Zugang des Nutzer-Accounts wieder ermöglichen, es sei denn, es liegen Tatsachen vor, welche die Annahme nahelegen, dass der Kunde versucht hat, sich unautorisiert Zugang zu unseren Systemen zu verschaffen.

XIII. Support

Wir bieten unseren Support in Form von Fernwartung über unsere Servicehotline an. Die Servicehotline ist Montag bis Freitag von 10-18 Uhr für Kunden erreichbar.

XIV. Gewährleistung

1. Mängelansprüche des Kunden bestehen nur, wenn der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

2. Bei berechtigten Mängelrügen, sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet (unter Ausschluss der Rechte des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen [Minderung]), es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Kunde hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserem eigenen Ermessen durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware. Wir tragen im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Ist die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem dritten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Kunden zumutbar sind. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt.

3. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Kunden, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen. Unsere Pflichten aus Abschnitt XII Ziff. 4 und Abschnitt XIII Ziff. 1 bleiben hiervon unberührt.

4. Die Verpflichtung gemäß Abschnitt XII Ziff. 4 ist ausgeschlossen, soweit es sich um einen Mangel aufgrund von Werbeaussagen oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen handelt, die nicht von uns herrühren, oder wenn der Kunde gegenüber seinen eigenen Kunden („Endkunden“) eine besondere Garantie abgegeben hat. Die Verpflichtung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Kunde selbst nicht aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Ausübung der Gewährleistungsrechte gegenüber Endkunden verpflichtet war oder diese Rüge gegenüber einem ihm gestellten Anspruch nicht vorgenommen hat. Dies gilt auch, wenn der Kunde gegenüber dem Endkunden Gewährleistungen übernommen hat, die über das gesetzliche Maß hinausgehen.

XV. Haftung

1. Wir haften unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

2. Wir haften auch für Schäden, die wir durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

3. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt unsere Haftung gemäß Abschnitt VI Ziff. 2 bis Abschnitt VI Ziff. 6 dieses Vertrages. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

4. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht im Fall von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder wenn unsere einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelthaben.

XVI. Zufriedenheitsgarantie & Kennenlernphase

1. Sofern wir dem Kunden im Angebot ausdrücklich eine Zufriedenheitsgarantie bzw. Kennenlernphase eingeräumt haben und der Kunde sich nicht im Zahlungsverzug befindet, kann der Kunde die Ordercubes testen und innerhalb der im Angebot eingeräumten Frist ohne Angabe von Gründen zurücksenden. Sendet der Kunde die Ordercubes fristgerecht zurück, endet der Vertrag mit Wirkung zum Ende der vereinbarten Kennenlernphase (auflösende Bedingung).

2. Während der Kennenlernphase trägt der Kunde die Gefahr für den zufälligen Untergang und die zufällige Verschlechterung der Ordercubes und haftet für von ihm verursachte Schäden. Für Verschlechterungen der Ordercubes, die lediglich eine normale Abnutzung darstellen, haftet der Kunde nicht. Der Kunde verpflichtet sich, die Ordercubes nur in der in der Betriebsanleitung angegebenen Weise zu benutzen und pfleglich zu behandeln.

3. Übt der Kunde innerhalb der Kennenlernphase sein Rücktrittsrecht fristgerecht aus, so bleibt unser Zahlungsanspruch bis zum Ende der Kennenlernphase unberührt.

4. Gibt der Kunde die Erklärung gemäß Absatz 1 ab, muss er uns die Ordercubes auf seine Kosten innerhalb der im Angebot eingeräumten Frist zurückgeben. Werden die Ordercubes nicht innerhalb der Frist zurückgesendet, bleibt der Vertrag wirksam.

XVII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen ist unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.

2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Stand: 6. Februar 2023